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Berufliche Integration
& Zuweiser

Für Sozialhilfe-Empfangende

Aarau

also! | Arbeitsintegration

Diese Angebote richten sich an Personen, welche die berufliche Wiedereingliederung anstreben und bei der Arbeitslosenversicherung nicht leistungsberechtigt sind. Die Teilnehmenden trainieren in den Werkstätten und Betrieben die relevanten Grundqualifikationen. Die vorhandenen Arbeitsressourcen werden an einem leistungsangepassten Arbeitsplatz gefördert.
Eine regelmässige Tagesstruktur ermöglicht es, soziale Kontakte zu knüpfen. Insofern ermöglichen wir eine Stabilisierung der Lebenssituation, einen Aufbau der Arbeitsmarktfähigkeit und eine mögliche Ablösung von der Sozialhilfe. Wir bieten ergänzend Bildungsmodule an.

Das Anmeldeformular für Vorstellungsgespräche ermöglicht uns, Zielvorgaben abzuklären.

  • Die Zuweisende Stelle sendet das „Anmeldeformular“ per Post oder per Mail der zuständigen Kontaktperson des jeweiligen Standortes.
  • Die angemeldete Person wird von uns telefonisch oder schriftlich zum Erstgespräch eingeladen. Anschliessend wird der Einsatzplatz und der Programmstart mit der zuweisenden Stelle abgemacht.
  • Versand der elektronischen Anmeldeunterlagen durch die TRINAMO AG an den Kostenträger: Dieser kontrolliert, ergänzt und unterzeichnet die Kostengutsprache und retourniert sie an die Kontaktperson der Durchführungsstelle. Diese ist nur mit Unterschrift gültig.
  • Die schriftliche Einladung für den Programmstart erhält die teilnehmende Person per Post oder per Mail zugesandt.
  • Die Vereinbarung für das Programm wird beim Eintritt am ersten Arbeitstag besprochen und der teilnehmenden Person zur Unterschrift vorgelegt.

Interne Einsatzplätze

Dieses Programm basiert auf einem einmonatigen Arbeitseinsatz und dient der Vorbereitung für den beruflichen Einstieg oder Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt. Während dem einmonatigen Einsatz wird die Arbeitsmarktfähigkeit der Teilnehmenden beobachtet. Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Motivation stehen dabei im Fokus.
Rückmeldung zur gezeigten zur Arbeitsmarktfähigkeit in Bezug auf Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Motivation
  • Ausübung einer der Situation angepassten Arbeit
  • Wahrnehmung des vorhandenen persönlichen und beruflichen Potenzials
  • Die gesundheitliche und private Situation erlaubt es, einer Arbeit zu einem Pensum von mindestens 50 % nachzugehen
  • Grundkenntnisse in Deutsch
  • Kostengutsprache der Gemeinde
  • Regelmässiges Arbeitsangebot mit verschiedenen Aufträgen
  • Arbeitsagogische Anleitung
  • Meldung gravierender Vorfälle oder Problemstellungen an die zuweisende Stelle
  • Meldung der geleisteten Stunden per Ende Monat an die zuweisende Stelle (Soll – Ist)
  • Schriftliche Rückmeldung mittels unserem Standort-Förderplan und einem Kurzbericht. Das Feedback beinhaltet die ausgeführten Tätigkeiten, Rückmeldung zur gezeigten Motivation und Aussagen zu Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Motivation. In dieser Zeit findet kein Coaching durch unser Fachteam statt.
  • Es besteht die Möglichkeit für Fr. 9.00 ein komplettes Mittagessen zu beziehen.
  • Programmkosten: Fr. 1‘200.00 (100 %-Pensum) / Fr. 875.00 (50 %-Pensum)
  • Bei Abbruch in der 1. oder 2. Woche verrechnen wir die Hälfte der Programmkosten
  • Bei Abbruch ab der 3. Woche verrechnen wir die vollen Programmkosten
  • Bei Nichtantritt verrechnen wir eine Pauschale von CHF 400.-
  • Die Preise sind jeweils für einen Monat berechnet
Im Anschluss an diesen also! Abklärungsmonat können verschiedene Arbeits- und Beschäftigungsprogramme sowie verschiedene Bildungsmodule, Kurse und Assessments zur Förderung der Arbeitskompetenz gebucht werden. Verlangen Sie unsere Angebotsübersicht!
Im Abklärungsmonat besteht kein Arbeitsverhältnis und den Programmteilnehmenden wird kein Lohn ausbezahlt. Es obliegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, sich bei ihrer Krankenkasse gegen Nichtbetriebsunfall zu versichern. Die Programmkosten werden jeweils Ende Monat in Rechnung gestellt. Tritt die Person nach dem Anstellungsverfahren nicht ins Programm ein, verrechnen wir eine Pauschale für unsere Aufwände. Eine fristlose Kündigung aus disziplinarischen Gründen ist jederzeit möglich.

Dieses Angebot richtet sich an Personen, welche die berufliche Wiedereingliederung anstreben und bei der Arbeitslosenversicherung nicht leistungsberechtigt sind. Die Teilnehmenden trainieren die bei der Arbeit relevanten Grundqualifikationen. Der Unterstützungsbeitrag wird auf Wunsch der Gemeinde wöchentlich oder monatlich via TRINAMO AG ausbezahlt.

  • Integration in den ersten Arbeitsmarkt
  • Erwerben von relevanten Grundqualifikationen durch gezieltes Training
  • Individuelle Förderung der Vermittelbarkeit
  • Anpassen der Bewerbungsstrategie
  • Die gesundheitliche und private Situation erlaubt es, einer Arbeit zu einem Pensum von mindestens 50 % nachzugehen
  • Grundkenntnisse in Deutsch
  • Kostengutsprache der Gemeinde
  • Training der Grundqualifikationen
  • Regelmässiges Arbeitsangebot mit realen Aufträgen
  • Zielvereinbarungen zwischen zuweisender Stelle, Teilnehmenden und der TRINAMO AG
  • Regelmässige Standortgespräche, auf Wunsch mit zuweisender Stelle
  • Monatliche Präsenzmeldung an die zuweisende Stelle, wenn gewünscht
  • Erstellen oder aktualisieren des persönlichen Bewerbungsdossiers
  • Akutberatung bezüglich allfälliger psychosozialer Problematiken bei Bedarf (Sucht, Gesundheit, Wohnen etc.)
  • Zwischenzeugnis / Arbeitszeugnis / Arbeitsbestätigung
  • Das Basisprogramm ist modular aufgebaut. Zum Basisprogramm können diverse Bildungsmodule angehängt werden.
  • Auf Wunsch wöchentliche oder monatliche Auszahlung des Unterstützungsbeitrages der Gemeinde via TRINAMO AG
  • Möglichkeit für Fr. 9.00 ein komplettes Mittagessen zu beziehen.
  • Programmkosten: Fr. 1‘200.- (100 %-Pensum) / Fr. 875.- (50 %-Pensum)
  • Bei Abbruch in der 1. oder 2. Woche verrechnen wir die Hälfte der Programmkosten
  • Bei Abbruch ab der 3. Woche verrechnen wir die vollen Programmkosten
  • Bei Nichtantritt verrechnen wir eine Pauschale von CHF 400.-
  • Die Preise sind jeweils für einen Monat berechnet

Im Anschluss an diesen also! Abklärungsmonat können verschiedene Arbeits- und Beschäftigungsprogramme sowie verschiedene Bildungsmodule, Kurse und Assessments zur Förderung der Arbeitskompetenz gebucht werden. Verlangen Sie unsere Angebotsübersicht!

Im Abklärungsmonat besteht kein Arbeitsverhältnis und den Programmteilnehmenden wird kein Lohn ausbezahlt. Es obliegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, sich bei ihrer Krankenkasse gegen Nichtbetriebsunfall zu versichern. Die Programmkosten werden jeweils Ende Monat in Rechnung gestellt. Tritt die Person nach dem Anstellungsverfahren nicht ins Programm ein, verrechnen wir eine Pauschale für unsere Aufwände. Eine fristlose Kündigung aus disziplinarischen Gründen ist jederzeit möglich.
Das Integrationsprogramm ist ein Angebot, das sich an Personen richtet, welche die berufliche Wiedereingliederung anstreben und bei der Arbeitslosenversicherung nicht leistungsberechtigt sind. Die Teilnehmenden trainieren die bei der Arbeit relevanten Grundqualifikationen.
  • Integration in den ersten Arbeitsmarkt
  • Erwerben von relevanten Grundqualifikationen durch gezieltes Training
  • Individuelle Förderung der Vermittelbarkeit
  • Anpassen der Bewerbungsstrategie
  • Die gesundheitliche und private Situation erlaubt es, einer Arbeit zu einem Pensum vonmindestens 50 % nachzugehen
  • Grundkenntnisse in Deutsch müssen vorhanden sein
  • Kostengutsprache der Gemeinde
  • Regelmässiges Arbeitsangebot mit realen Aufträgen (keine Beschäftigung)
  • Das Integrationsprogramm ist modular aufgebaut. Zum Integrationsprogramm können weitere Module angehängt werden.
  • Vorgespräch mit der zuweisenden Stelle
  • Erstgespräch mit Teilnehmenden
  • Zielvereinbarung zwischen zuweisender Stelle, Teilnehmenden und der TRINAMO AG
  • Eine Ansprechperson für die Zuweiser und Teilnehmenden während der ganzen Programmdauer
  • Regelmässige Standortgespräche, auf Wunsch mit zuweisender Stelle
  • Monatliche Präsenzmeldung an die zuweisende Stelle, falls gewünscht
  • Möglichkeit einer monatlichen Auszahlung der Erwerbsunkosten und Verpflegung durch die TRINAMO AG
  • Zugesicherter Arbeitsplatz
  • Training der Grundqualifikationen
  • Erstellen oder aktualisieren des persönlichen Bewerbungsdossiers
  • Akutberatung bezüglich allfälliger psychosozialer Problematiken bei Bedarf (Sucht, Gesundheit, Wohnen etc.)
  • Es besteht die Möglichkeit für Fr. 8.00 ein komplettes Mittagessen zu konsumieren. Kann auf Wunsch monatlich abgerechnet werden
  • Zwischenzeugnis/Arbeitszeugnis/Arbeitsbestätigung
  • Programmkosten: Fr. 1‘200.- (100%-Pensum) / Fr. 875.- (50%-Pensum)
  • Bei Abbruch in der 1. oder 2. Woche verrechnen wir die Hälfte der Programmkosten.
  • Bei Abbruch ab der 3. Woche verrechnen wir die vollen Programmkosten.
  • Bei Nichtantritt verrechnen wir eine Pauschale von CHF 400.-.
  • Die Preise sind jeweils für einen Monat berechnet.
Im Anschluss an diesen also! Abklärungsmonat können verschiedene Arbeits- und Beschäftigungsprogramme sowie verschiedene Bildungsmodule, Kurse und Assessments zur Förderung der Arbeitskompetenz gebucht werden. Verlangen Sie unsere Angebotsübersicht!
Im Integrationsprogramm besteht kein Arbeitsverhältnis und den Programmteilnehmenden wird kein Lohn ausbezahlt. Es obliegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, sich bei ihrer Krankenkasse gegen Nichtbetriebsunfall zu versichern. Die Programmkosten werden jeweils Ende Monat in Rechnung gestellt. Tritt die Person nach dem Anstellungsverfahren nicht ins Programm ein, verrechnen wir eine Pauschale für unsere Aufwände. Eine fristlose Kündigung aus disziplinarischen Gründen ist jederzeit möglich.
Das Teillohnprogramm richtet sich an Personen, die die berufliche Wiedereingliederung anstreben, dies trotz der Teilnahme im Integrations- oder Basisprogramm noch nicht erreicht haben und bei der Arbeitslosenversicherung nicht leistungsberechtigt sind. Die Teilnehmenden trainieren weiterhin die für die Arbeit relevanten Grundqualifikationen.   
  • Erhöhung der Vermittelbarkeit durch die längerfristige Anstellung
  • Geregelte Erwerbsarbeit mit Tagesstruktur zur Verbesserung der psychischen und physischen Stabilität
  • Erarbeitung eines der Leistungsfähigkeit entsprechenden Lohnes
  • Vorgängige Mitarbeit im Integrations- oder Basisprogramm, um die Grundqualifikation zu testen
  • Bereitschaft zu engagierter Mitarbeit und Erfüllung der Grundqualifikation in Bezug auf das
  • Einhalten der vereinbarten Arbeitszeit und des Betriebsreglements
  • Die gesundheitliche und private Situation erlaubt einer Arbeit zu einem Pensum von mindestens 50 % nachzugehen
  • Die Leistungsfähigkeit liegt bei über 50 %
  • Es liegt keine akute Suchtproblematik vor
  • Die vorhandenen Deutschkenntnisse ermöglichen eine Basiskommunikation
  • Die Gemeinde spricht eine Kostengutsprache für die Bruttolohnrefinanzierung
  • Nach einer mehrmonatigen Programmteilnahme im Integrations- oder Basisprogramm kann ein Wechsel in eine Teillohnstelle stattfinden.
  • Die vorbereiteten elektronischen Anmeldeunterlagen werden durch die TRINAMO AG an den Kostenträger/zuweisende Stelle gemailt. Dieser kontrolliert, ergänzt die Unterlagen und retourniert sie an die Kontaktperson der Durchführungsstelle. Die Kostengutsprache ist nur mit Unterschrift gültig.
  • Den Vertrag unterschreiben die Teilnehmenden am ersten Arbeitstag.
  • Regelmässiges Arbeitsangebot mit realen Aufträgen
  • Zielvereinbarungen zwischen der zuweisenden Stelle, den Teilnehmenden und der TRINAMO AG
  • Eine Ansprechperson für die zuweisende Stelle und die Teilnehmenden während der ganzen Programmdauer
  • Auf Wunsch mit zuweisender Stelle regelmässige Standortgespräche
  • Wenn gewünscht, monatliche Präsenzmeldungen an die zuweisende Stelle
  • Arbeitsrelevante Unstimmigkeiten werden der zuweisenden Stelle mitgeteilt
  • Krisenintervention
  • Kostengünstige Programmteilnahme
  • Möglichkeit für Fr. 9.00 ein komplettes Mittagessen zu beziehen. Kann auf Wunsch monatlich abgerechnet werden.
  • Erstellung Zwischenzeugnis / Arbeitszeugnis
Je nach Abteilung und Arbeit kann ein Strukturbeitrag bis Fr. 400.- erhoben werden.
  • Die Anstellung basiert auf einem Arbeitsverhältnis.
  • Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Programmdauer kann nur auf Ende Monat erfolgen.
  • Bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses im ersten Arbeitsmarkt besteht keine Kündigungsfrist.
  • Eine fristlose Kündigung aus disziplinarischen Gründen ist jederzeit möglich.
  • Bei Unfall wird ab 1. Ausfalltag 100 % des Lohnes ausbezahlt. Die Leistungen der SUVA werden der zuweisenden Stelle gutgeschrieben.
  • Bei einer ausserordentlichen Verschlechterung der Arbeitsleistung oder der Grundqualifikationen kann eine Rückstufung in ein anderes Programm veranlasst werden.
  • Der versicherten Person wird ein Integrationscoach zugeteilt. Es finden in der Regel gemeinsame wöchentliche Gespräche statt.
  • In diesen Gesprächen werden die gesetzten Ziele überprüft und allenfalls in Rücksprache mit der zuweisenden IV Stelle angepasst.
  • Der Integrationscoach unterstützt die versicherte Person individuell, ressourcen- und lösungsorientiert.
  • Im Arbeitsbereich werden die versicherten Personen durch eine Arbeitsgruppenleitung fachlich angeleitet und zu allen arbeitsrelevanten Themen unterstützt und gefördert.
  • Während der Arbeit zur Zeitüberbrückung werden die Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen erfasst und in einem standardisierten Bericht festgehalten. Der Bericht enthält zudem eine Zusammenfassung über den Verlauf sowie Aussagen zur psychischen und allgemeinen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit.
Dieses Angebot richtet sich an Personen, die schon längere Zeit nicht mehr in den Arbeitsprozess integriert sind. Da sich dieser Personenkreis oftmals in einer schwierigen Lebenssituation befindet und/oder gesundheitlich angeschlagen ist, ist das Angebot in Bezug auf die Anforderungen, die Leistung, dem Pensum und der Regelmässigkeit grundsätzlich niederschwellig ausgerichtet.
  • Stabilisierung der Lebenssituation mit Ziel der langfristigen Rückführung in den Arbeitsmarkt
  • Trainieren und entwickeln der beruflichen Fähigkeiten
  • Anbieten einer der individuellen Situation entsprechenden und angepassten Arbeit
  • Aufbau von sozialen Kontakten zur Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit
  • Eigene Motivation für eine externe Tagesstruktur im Arbeitsbereich
  • Der Arbeitsort kann selbstständig erreicht werden
  • Grundkenntnisse in Deutsch für Basiskommunikation müssen vorhanden sein
  • Kostengutsprache der Gemeinde
  • Mindestpensum bei Beginn 30%, innerhalb 3 Monaten Steigerung auf 50 %
  • Regelmässiges Arbeitsangebot mit realen Aufträgen (keine Beschäftigung)
  • Bei den langfristigen Arbeitsplätzen gibt es keinen modularen Aufbau. Zu diesem Programm können keine weiteren Module dazu gebucht werden
  • Vorgespräch mit zuweisender Stelle
  • Erstgespräch mit Teilnehmenden
  • Zielvereinbarungen zwischen zuweisender Stelle, Teilnehmenden und der TRINAMO AG
  • Eine Ansprechperson für Zuweiser und Teilnehmenden während der ganzen Programmdauer
  • Regelmässige Standortgespräche, auf Wunsch mit zuweisender Stelle
  • Monatliche Präsenzmeldungen an die zuweisende Stelle, falls gewünscht
  • Möglichkeit einer monatlichen Auszahlung der Erwerbsunkosten und Verpflegung durch die TRINAMO AG
  • Zugesicherter Arbeitsplatz
  • Training der Grundqualifikationen
  • Akutberatung bezüglich allfälliger psychosozialer Problematiken bei Bedarf (Sucht, Gesundheit, Wohnen etc.)
  • Es besteht die Möglichkeit für Fr. 9.00 ein komplettes Mittagessen zu beziehen. Kann auf Wunsch monatlich abgerechnet werden.
  • Zwischenzeugnis/Arbeitszeugnis/Arbeitsbestätigung
  • Programmkosten: Fr. 1‘000.- (100 % – Pensum) / Fr. 750.- (50 % – Pensum)
  • Weitere Reduzierungen pro 10% um Minus Fr. 50.-
  • Bei Abbruch in der 1. oder 2. Woche verrechnen wir die Hälfte der Programmkosten
  • Bei Abbruch ab der 3. Woche verrechnen wir die vollen Programmkosten
  • Bei Nichtantritt verrechnen wir eine Pauschale von CHF 400.-
  • Die Preise sind jeweils für einen Monat berechnet
  • Im Programm langfristige Arbeitsplätze besteht kein Arbeitsverhältnis und den Programm-teilnehmenden wird kein Lohn ausbezahlt. Deshalb können wir die Personen nicht bei der SUVA gegen Unfall versichern. Daher müssen die Teilnehmer bei ihrer Krankenkasse gegen Nichtbetriebsunfall versichert sein.
  • Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Programmdauer kann jeweils auf Ende Monat erfolgen. Bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses im ersten Arbeitsmarkt besteht keine Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung aus disziplinarischen Gründen ist jederzeit möglich.
  • Die Programmkosten werden jeweils Ende Monat in Rechnung gestellt.

Das Arbeitstraining kann in Absprache mit den Beteiligten abgebrochen werden. Gründe für einen Abbruch können sein:

  • Die Weiterführung ist aus gesundheitlichen Gründen für die versicherte Person nicht möglich.
  • Es zeichnet sich keine Entwicklung ab und die Steigerung des Pensums ist nicht möglich.
  • Übertritt in eine andere, als geeigneter betrachtete Massnahme.
  • Die medizinische Betreuung steht im Vordergrund.
  • Unbegründete und unentschuldigte Absenzen treten mehrfach auf.
Dieses Angebot richtet sich an junge Personen (bis 22 Jahre), die den Einstieg in eine Lehre oder in die Arbeitswelt noch nicht geschafft haben. Mit der Arbeit und Bildung werden Schlüsselkompetenzen erarbeitet, sodass die Teilnehmenden bei Programmende optimal auf einen Ein- oder Wiedereinstieg in eine Lehre oder in den realen Arbeitsalltag vorbereitet sind.
  • Ziel des Programms ist durch Arbeit, intensiver Bewerbungsunterstützung und Bildung Wissen
  • aufzuarbeiten und berufliche Perspektiven zu eröffnen
  • Mit Arbeitseinsätzen in den verschiedenen TRINAMO-Betrieben/Werkstätten können Eignungen abgeklärt und Schlüsselqualifikationen erworben werden, die für den beruflichen Alltag wichtig sind
  • In der Bildung wird schlummerndes Wissen aktiviert und Bildungslücken geschlossen
  • In der Bewerbungsunterstützung/Coaching wird der Berufsfindungs- und Bewerbungsprozess individuell begleitet
  • Während des Programms kann in bestimmten Berufen, während Schnupperlehren, praktische Erfahrung gesammelt werden
  • Die Programmteilnehmenden zeigen Interesse und sind motiviert einen neuen Weg einzuschlagen
  • Sie haben sich ein Ziel gesetzt und wollen Schritt für Schritt weitergehen
  • Aufbau einer Tagesstruktur
  • Einhalten der vereinbarten Arbeitszeiten
  • Anbieten einer der individuellen Situation entsprechenden und angepassten Arbeit
  • Es besteht die Möglichkeit, für CHF 9.00 ein komplettes Mittagessen zu beziehen
  • Eintrittswoche
    • Bewerbungsdossier erstellen/aktualisieren, Assessment (Bildung/praktische Fähigkeiten)
  • Wochenrhythmus
    • Bewerbungen schreiben (1/2 Tag), Bildung, Berufsberatung (1/2 – 1 Tag)
    • Arbeit (3 1/2 – 4 Tage)
    • Nachhilfe nach Bedarf
  • Dauer
    • 6 Monate, Verlängerung möglich
  • Programmkosten: Fr. 2‘600.- inklusive Mittagessen
  • Bei Abbruch in der 1. oder 2. Woche verrechnen wir die H.lfte der Programmkosten
  • Bei Abbruch ab der 3. Woche verrechnen wir die vollen Programmkosten
  • Bei Nichtantritt verrechnen wir eine Pauschale von CHF 400.-
  • Die Preise sind jeweils für einen Monat berechnet
  • Im Programm READY für eine Lehrstelle besteht kein Arbeitsverhältnis und den Programmteilnehmenden wird kein Lohn ausbezahlt. Deshalb können wir die Personen nicht bei der SUVA gegen Unfall versichern. Daher müssen die Teilnehmer bei ihrer Krankenkasse gegen Nichtbetriebsunfall versichert sein
  • Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Programmdauer kann jeweils auf Ende Monat erfolgen. Bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses im ersten Arbeitsmarkt besteht keine Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung aus disziplinarischen Gründen ist jederzeit möglich.
  • Tritt die Person nach dem Anstellungsverfahren nicht ins Programm ein, verrechnen wir eine Pauschale für unsere Aufwände.
  • Die Programmkosten werden jeweils Ende Monat in Rechnung gestellt.
Dieses Angebot richtet sich an Personen, welche eine Begleitung während der Lehre benötigen. Mit der zuweisenden Stelle und der am Programm teilnehmenden Person werden die Bedingungen festgelegt.
  • Absolvierung einer EBA oder EFZ Lehre mit Begleitung
  • Anbieten einer der individuellen Situation entsprechenden und angepassten Arbeit
  • Aufbau von sozialen Kontakten zur Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit
  • Die Bedingungen werden in einem Erstgespräch zusammen mit der teilnehmenden Person und der zuweisenden Stelle gemeinsam festgelegt
  • Grundkenntnisse in Deutsch (Besuch der Berufsschule muss möglich sein) sind vorhanden
  • Schulische Leistungen müssen der Lehre entsprechen
  • Kostengutsprache der Gemeinde (für die gesamte Ausbildungszeit)
  • Regelmässige Anwesenheit des Auszubildenden
  • Regelmässiger Besuch der Berufsschule des Auszubildenden
  • Die schulischen Leistungen sind genügend
  • Multicheck für vorgesehen Beruf vorhanden
  • Bewerbungsunterlagen mit Motivationsschreiben
  • Schulzeugnisse
  • 2 Woche schnuppern in der TRINAMO AG im gewählten Beruf
  • Regelmässiges Arbeitsangebot mit realen Aufträgen (keine Beschäftigung)
  • Arbeitsanleitung durch Fachpersonen
  • Lehrlingsbetreuung in Bezug auf die Ausbildung (Lehre)
  • Psychosoziale Begleitung (5 Std. inkl.)
  • Gesicherter Arbeitsplatz
  • Krisenintervention
  • Auf Anfrage Wohnen mit wenig Betreuung möglich
  • Vorgespräch mit zuweisender Stelle
  • Erstgespräch mit Teilnehmenden
  • Zielvereinbarung zwischen zuweisender Stelle, Teilnehmenden und der TRINAMO AG
  • Eine Ansprechperson für zuweisende Stelle und Teilnehmenden während der ganzen Ausbildung
  • Regelmässige Standortgespräche, auf Wunsch mit zuweisender Stelle
  • Abschlusszeugnis
Programmkosten für die jeweilige Gemeinde:
  • bis zu 2 Personen Fr. 2‘300.—
  • ab 3 Personen Fr. 1‘900.—
  • ab 5 Personen Fr. 1‘700.—
inklusive 1-2 Mahlzeiten täglich
  • Die Preise sind jeweils für einen Monat berechnet
  • exklusive Lehrlingslohn, Versicherungen, Schulmaterial, Schulkosten (ÜK), Reise- und Verpflegungsspesen für Schultage und Stützunterricht
  • Wohnen: Preis auf Anfrage
  • Zusätzliche psychosoziale Betreuungen bei starken Auffälligkeiten werden zusätzlich gemäss Absprache in Rechnung gestellt

In der begleiteten Lehre besteht ein Arbeitsverhältnis mit den Auszubildenden (Lehrvertrag). Es wird kein Lohn ausbezahlt. Die Programmkosten werden jeweils Ende Monat in Rechnung gestellt.

Externe Einsatzplätze in Ihrem Unternehmen

 

Die TRINAMO AG unterstützt gemeinsam mit den Gemeinden Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wir suchen interessierte Arbeitgeber, die befristete Arbeitsplätze anbieten können. Durch den Einsatz in verschiedenen Branchen verbessern unsere Teilnehmenden dank Ihnen ihre Chancen auf eine dauerhafte Anstellung, erweitern ihr Netzwerk und stärken ihre Fähigkeiten. Die TRINAMO AG begleitet diesen Prozess mit professioneller Beratung, Bewerbungshilfe und einem bewährten Bildungskonzept.

Während 4–6 Monaten (Grundverfügung) beschäftigen Sie in Ihrer Firma eine stellensuchende Person, welche Ihr Unternehmen kostenfrei unterstützt, ganz im Sinne der Arbeitsintegration. Gemäss einem Stellenprofil, welches Sie bei uns angeben können, vermitteln wir Ihnen eine Person mit einem Mindestpensum von 50%. Sie begleiten diese mit Ihrem Fachwissen und profitieren im gleichen Zug von ihren  Fähigkeiten, welche diese Person mitbringt. Der Arbeitseinsatz kann durch eine feste Anstellung natürlich jederzeit beendet werden.

  • Einarbeitung der teilnehmenden Person und fachliche Begleitung durch Ihre Mitarbeitenden
  • Lohn- und Versicherungskosten werden von Sozialversicherungen getragen.
  • Arbeitszeugnis und Referenzangabe nach Beendigung des Einsatzes
  • Wir suchen eine teilnehmende Person bei der TRINAMO AG, welche auf ein Stellenprofil von Ihnen passt.
  • Schnuppereinsatz von 1 bis 3 Tagen
  • Arbeitseinsatz von max. 6 Monaten
  • Bewerbungsbemühungen müssen nebst der Arbeit möglich ein.
  • Teilnahme aller an einem Gespräch mit dem TRINAMO Coach
  • Gemeinsame Anschlussmöglichkeiten suchen.

also! - Bildung

Ein vielfältiges Bildungsangebot in den Grundkompetenzen Deutsch, Informations- und Kommunikationstechnik und im Bereich der Bewerbungsunterstützung ergänzen unsere Angebote im Bereich der Sozialhilfeempfangenden. Ergänzend können individuelle Module auf die jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Teilnehmenden abgestimmt, gebucht werden. Die Teilnehmenden werden darauf aufbauend geschult und ihre Fertigkeiten und Kompetenzen erweitert.

Kosten

Die Modulkosten belaufen sich auf CHF 200.00 pro Monat.  Diese sind in Kombination mit dem Integrationsprogramm oder einzeln buchbar.

Kosten

Die Module sind in Kombination mit dem Integrationsprogramm oder einzeln buchbar.

IKT-Einführung (½ Tag)
CHF 100

IKT Grundlagen (2 Tage)
CHF 200

IKT Online Grundlagen (2 Tage)
CHF 200

IKT Textverarbeitung mit Word (2 Tage)
CHF 200

IKT Tabellenkalkulation mit Excel (2 Tage)
CHF 200

IKT POS-Schulung – Kassenkurs (½ Tag)
CHF 100

Das Assessment ist eine Kombination von mehreren Beurteilungsverfahren. Ziel ist es, Leistungen und Verhaltensweisen zu beobachten. Das Assessment dient zur Klärung der Persönlichkeitsmerkmale und Fähigkeiten, mit Schwerpunkt der eigenen Stärken.
  • Präferenzprofil erstellen mittels Insights Discovery
  • Durchführung in Kombination mit mehreren aussagekräftigen professionellen Assessment-Methoden
  • Auswertung mit Resultat werden am selben Tag eröffnet
  • Die zuweisende Stelle erhält einen aussagekräftigen Assessment-Bericht

Die Modulkosten belaufen sich einmalig auf CHF 3’500.-.

Kosten

Die Modulkosten belaufen sich auf CHF 400.00 pro Monat. Das Coaching ist in Kombination mit dem Integrationsprogramm oder einzeln buchbar.

Kosten

Die Modulkosten belaufen sich auf CHF 200 pro Monat. Die Unterstützung ist in Kombination mit dem Integrationsprogramm oder einzeln buchbar.

Kosten

Die Modulkosten belaufen sich auf CHF 950 pro Monat. Das Coaching ist in Kombination mit dem Integrationsprogramm oder einzeln buchbar.

Kontakt

Adresse

TRINAMO AG
Wässermattstrasse 8
5001 Aarau

Abteilungsleitung

Lalita WILD
062 834 51 32
lalita.wild@trinamo.ch

Fachleitung

Claude NEY
062 834 51 10
claude.ney@trinamo.ch