Personen, welche sich im Massnahmenvollzug befinden, können ihr Arbeitsexternat in der TRINAMO AG durchführen. In Absprache mit den stationären Einrichtungen und dem AJV unterstützen wir die teilnehmenden Personen:
Bei der schrittweisen Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Bei der Klärung individueller Bedürfnisse durch persönliches Coaching
Bei der Förderung von Kompetenzen
Die Anmeldung für ein Arbeitsexternat erfolgt über die Einrichtung, in welcher die teilnehmende Person ihre Massnahme vollzieht. Nach einem Erstgespräch in der TRINAMO AG werden der Arbeitsbereich sowie die Arbeitseinsätze definiert und in einer Vereinbarung festgehalten. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit zusätzliche, in der TRINAMO AG angebotene, Bildungskurse zu besuchen.
Während dem Arbeitsexternat informiert der zuständige Coach der TRINAMO AG regelmässig die externen Fachpersonen über den Verlauf im Arbeitsbereich. Zusätzlich werden regelmässige Standortgespräche mit allen beteiligten Personen durchgeführt, bei welchen das weitere Vorgehen definiert wird.
Der zuständige Coach der TRINAMO AG reicht bei Beendigung des Arbeitsexternats einen Verlaufsbericht bei der zuweisenden Einrichtung ein.
Die Kostenübernahme für ein Arbeitsexternat (und zusätzliche Bildungskurse) muss vorgängig durch die zuweisende Einrichtung beim zuständigen Amt für Justizvollzug angefragt werden.