Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRINAMO AG (17.9.2026)
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») bilden die Grundlage für den Geschäftsverkehr zwischen der TRINAMO AG und dem Kunden bzw. dessen Rechtsnachfolger.
Die AGB gelten, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte der TRINAMO AG bezieht oder nutzt. Sie gelten insbesondere für Verträge, die über die Webseite www.trinamo.ch, über sämtliche von der TRINAMO betriebenen Onlineshops oder auf andere Weise, beispielsweise per E-Mail, Telefon oder schriftlich, abgeschlossen werden.
1.2. Der Verkauf und die Lieferung der angebotenen Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen erfolgen gemäss diesen AGB. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der TRINAMO AG auf Dritte übertragen.
1.3. Es gilt jeweils die Fassung der AGB, die am Bestelldatum gültig ist.
Die TRINAMO AG kann diese jederzeit ändern. Eine neue Fassung gilt für alle Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden.
Die jeweils gültigen AGB gelten auch für Zusatz- und Folgeaufträge des Kunden.
1.4. Abweichende Bestimmungen, AGB oder sonstige Bedingungen des Kunden sind für die TRINAMO AG nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Schriftlichkeitserfordernis.
Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn die TRINAMO AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Online-Angebote gelten nur, solange sie im jeweiligen Onlineshop ersichtlich sind und solange der Vorrat reicht.
Abbildungen dienen lediglich der Illustration und sind unverbindlich. Auch Angaben, Abbildungen, Massskizzen und ähnliche Informationen in Preislisten, Drucksachen, Prospekten oder im Internet sind unverbindlich.
Abweichungen bei bestellten Produkten, insbesondere bezüglich Beschaffenheit, Farbe, Abmessungen oder sonstigen Eigenschaften, bleiben vorbehalten.
2.2. Eine Bestellung des Kunden über den Bestellmodus eines Onlineshops der TRINAMO AG gilt als verbindlicher Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Der Kunde bleibt bis zur Annahme oder Nichtannahme durch die TRINAMO AG an seine Bestellung gebunden.
Die auf den Webseiten und in den Onlineshops der TRINAMO veröffentlichten Angebote sind für die TRINAMO AG freibleibend und unverbindlich.
2.3. Der Vertrag kommt zustande, sobald die TRINAMO AG die Bestellung des Kunden annimmt.
Bei Bestellungen über einen Onlineshop erfolgt die Annahme in der Regel durch eine elektronisch übermittelte Bestellbestätigung. In allen übrigen Fällen wird dem Kunden in der Regel eine Auftragsbestätigung zugestellt.
2.4. Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er für den Kauf alkoholischer Getränke mindestens 16 Jahre und für den Kauf von Spirituosen mindestens 18 Jahre alt und damit gesetzlich zum Erwerb dieser Produkte berechtigt ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise netto, in Schweizer Franken und zuzüglich Mehrwertsteuer.
Sämtliche Nebenkosten, insbesondere Versand-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie Zoll-, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhrkosten und entsprechende Bewilligungen, gehen zu Lasten des Kunden.
Auch Steuern, Abgaben, Gebühren und vergleichbare Kosten sind vom Kunden zu tragen.
3.2. In den Onlineshops werden die Mehrwertsteuer und die Versandkosten im Warenkorb ausgewiesen.
Allfällige Transportkosten für Sonderlieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
Bestellungen ins Ausland werden nur gegen Kreditkartenzahlung oder Vorkasse geliefert. Sämtliche Frachtkosten, Zoll- und Umsatzsteuergebühren sowie Porto- und Verpackungskosten bei Auslandbestellungen sind zusätzlich vom Kunden zu tragen.
3.3. Die Preise können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Für bereits bestellte Waren gelten die Preise, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind. Schreib-, Druck- oder Rechenfehler bleiben vorbehalten.
3.4. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Die TRINAMO AG kann eine Vorauszahlung verlangen. Sie kann Kunden von bestimmten Zahlungsmöglichkeiten ausschliessen und auf andere Zahlungsmöglichkeiten verweisen.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung kann die TRINAMO AG vom Vertrag zurücktreten sowie einen Verzugsschaden und/oder Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die TRINAMO AG ist ausserdem berechtigt, sämtliche Leistungen aus bestehenden Verträgen mit dem Kunden einzustellen und den Kunden für die Onlineshops zu sperren.
Der Kunde darf eigene Forderungen nur verrechnen, wenn diese von der TRINAMO AG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
4. Lieferbedingungen und Lieferfristen
4.1. Die TRINAMO AG ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen Subunternehmer und Hilfspersonen beizuziehen.
Teillieferungen sind zulässig und vom Kunden entgegenzunehmen.
Die TRINAMO AG übernimmt auch bei Gattungsware kein Beschaffungsrisiko. Sie ist nur verpflichtet, Waren aus dem vorhandenen Warenbestand zu liefern.
Die TRINAMO AG kann die Liefermenge einzelner Produkte beschränken.
4.2. Ist ein Artikel nicht lieferbar oder übersteigt eine bestellte Menge aufgrund ihres Umfangs den normalen Produktionsrhythmus, informiert die TRINAMO AG den Kunden schriftlich.
Technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der vereinbarten Menge bleiben vorbehalten.
4.3. Lieferfristen sind keine Fixtermine und setzen voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferfristen für die TRINAMO AG unverbindlich.
Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung, einschliesslich eines Rücktritts vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
Die TRINAMO AG haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt entstehen oder von Drittherstellern oder deren Logistikpartnern verursacht werden.
Der höheren Gewalt gleichgestellt sind insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe sowie unverschuldete Betriebs- oder Lieferbehinderungen, beispielsweise aufgrund von Epidemien, Pandemien, Feuer, Wasser oder Maschinenschäden. Dies gilt auch für andere Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung nicht von der TRINAMO AG schuldhaft verursacht wurden.
5. Übergang von Nutzen und Gefahr, Transportversicherung
5.1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware von der TRINAMO AG zum Versand bereitgestellt wird.
Die Lieferung erfolgt damit auf Risiko und Gefahr des Kunden.
Eine Transportversicherung schliesst die TRINAMO AG nur auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Kunden ab.
Wird der Versand aus Gründen verzögert oder verunmöglicht, welche die TRINAMO AG nicht zu vertreten hat, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden eingelagert.
5.2. Transportschäden sind ausschliesslich gegenüber dem jeweiligen Transporteur geltend zu machen.
Der Kunde muss die gelieferte Ware sofort auf Transportschäden prüfen. Wird ein Transportschaden festgestellt, ist beim Transporteur, beispielsweise bei der Post, Bahn oder einem Spediteur, ein Schadenprotokoll zu verlangen und umgehend auszufüllen.
6. Lagerung von Kundenmaterial
6.1. Die Lagerung von Kundenmaterial bei der TRINAMO AG ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Berechnungsgrundlagen und Kosten werden in der Regel in einem individuellen Vertrag zwischen der TRINAMO AG und dem Kunden festgelegt.
Besteht kein separater Vertrag, verrechnet die TRINAMO AG einen ortsüblichen Tarif pro Monat und Palettenplatz.
6.2. Die Lagerung von Kundenmaterial bei der TRINAMO AG erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
Die TRINAMO AG übernimmt keine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Kundenmaterials, unabhängig von der Ursache, beispielsweise aufgrund von Diebstahl, Brand, Wasser oder Vandalismus.
Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen gemäss Ziff. 8 dieser AGB.
6.3. Die Versicherung des gelagerten Kundenmaterials ist Sache des Kunden.
Auf Wunsch des Kunden versichert die TRINAMO AG das Kundenmaterial auf Kosten des Kunden. Der Kunde stellt der TRINAMO AG dafür sämtliche Informationen und Daten zur Verfügung, die für den Abschluss der Versicherung erforderlich sind.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware einschliesslich Zubehör geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Preis zuzüglich Mehrwertsteuer sowie allfälliger Nebenkosten und Verzugszinsen vollständig bezahlt wurde.
7.2. Bei einer Pfändung, Verarrestierung oder Retention muss der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum der TRINAMO AG hinweisen und die TRINAMO AG unverzüglich informieren.
Die TRINAMO AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden und ohne dessen Mitwirkung im zuständigen Register eintragen zu lassen.
8. Gewährleistung, Mängelrechte und Haftung
8.1. Angaben, Informationen und Empfehlungen zur Ware oder zu von der TRINAMO AG zur Verfügung gestellten Mustern stellen weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Gewährleistung für die Eignung, handelsübliche Qualität, Beschreibung oder Tauglichkeit für den vom Kunden vorgesehenen Zweck dar.
8.2. Der Kunde muss die Beschaffenheit der erhaltenen Ware sofort nach Erhalt prüfen.
Mängel oder Abweichungen von der Bestellung müssen der TRINAMO AG innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich und unter genauer Angabe der Beanstandung gemeldet werden.
Werden Mängel nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gerügt, verliert der Kunde seine entsprechenden Mängelrechte. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt.
8.3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ein Produkt selbst verändert oder durch Dritte verändern lässt und nicht nachweisen kann, dass der beanstandete Mangel weder vollständig noch teilweise durch diese Veränderungen verursacht wurde.
Die Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde das Produkt nicht sachgemäss verwendet.
8.4. Die TRINAMO AG ist berechtigt, rechtzeitig gerügte Mängel entweder zu beheben oder das mangelhafte Produkt zu ersetzen.
Für von der TRINAMO AG ersetzte Ware entsteht kein neuer Gewährleistungsanspruch.
8.5. Soweit gesetzlich zulässig und in diesen AGB nicht ausdrücklich anders geregelt, sind sämtliche weiteren Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Wandelung und Minderung.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung der TRINAMO AG für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die aus der Benutzung der Ware entstehen.
Dasselbe gilt für mittelbare oder unmittelbare Schäden beim Kunden, die durch eine mangelhafte Lieferung entstehen.
8.6. Die TRINAMO AG übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, den Umfang oder die Aktualität von Informationen, Produkten und Leistungen Dritter. Dies gilt auch für mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Dritte.
8.7. Die TRINAMO AG haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung der TRINAMO AG verursacht wurden.
Eine Haftung der TRINAMO AG für direkte Schäden bei leichtem Verschulden ist, unabhängig vom Rechtsgrund und unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung für indirekte Schäden, durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder Folgeschäden ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
Die Haftung der TRINAMO AG für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
8.8. Eine allfällige Haftung der TRINAMO AG ist in jedem Fall auf die Höhe des für den jeweiligen Vertrag vereinbarten Preises beschränkt.
9. Datenschutz
9.1. Die TRINAMO AG verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die TRINAMO AG produktbezogene Daten, beispielsweise Nutzungserfassungen, sowie personenbezogene Daten, beispielsweise Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften speichert, bearbeitet und auswertet.
Der Kunde erklärt sich zudem damit einverstanden, dass die TRINAMO AG solche Daten im Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen sowie an Dritte weitergibt, die für die Bestellabwicklung beigezogen werden.
9.2. Die TRINAMO AG ist berechtigt, Angaben des Kunden, insbesondere Name, Rechnungsadresse, Provider-IP und E-Mail-Adresse, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Auslieferung der Ware zu verweigern.
9.3. Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Zustimmung dazu, dass die TRINAMO AG die im Rahmen der Vertragsabwicklung erfassten persönlichen Kundendaten für Marketingkommunikation mit dem Kunden verwenden darf, beispielsweise per SMS, E-Mail oder Briefpost.
10. Vorzeitige Vertragsbeendigung
10.1. Ist eine Lieferung oder Leistung der TRINAMO AG aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich oder verletzt der Kunde eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, ist die TRINAMO AG berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde hat die TRINAMO AG in diesem Fall vollständig schadlos zu halten. Dies umfasst auch eine Entschädigung für entgangenen Gewinn.
10.2. Beendet der Kunde einen Vertrag vorzeitig, hat er die TRINAMO AG in jedem Fall vollständig schadlos zu halten. Dies umfasst auch eine Entschädigung für entgangenen Gewinn.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig, unwirksam oder unerfüllbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige, unwirksame oder unerfüllbare Bestimmung durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung inhaltlich möglichst nahekommt.
11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-Aarau. Die TRINAMO AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, ihre Ansprüche auch bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts. Insbesondere sind das Wiener Kaufrecht vom 11. April 1980 sowie das Haager Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche und körperliche Sachen anzuwendende Recht vom 15. Juni 1955 ausgeschlossen.