Mit der Revision des Schulgesetzes des Kantons Aargau können «auffällige» Schülerinnen und Schüler bis zu 6 Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden. (§ 38c) Für die Beschäftigung von Jugendlichen gelten die im öffentlichen Arbeitsrecht beschriebenen Sondervorschriften für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) in dem die TRINAMO AG Time Out Jugendliche beschäftigt, übernimmt sie einen Betreuungsauftrag der zuweisenden Schulleitung. Die Jugendlichen werden für eine bestimmte Zeit in die Verantwortung des Arbeitgebers gegeben. Im Zentrum der Time Out Beschäftigung steht eine sinnvolle, dem Alter und den Fähigkeiten entsprechende und angemessene körperliche Betätigung.
Ein Time Out ist angezeigt, wenn das Verhalten eines Jugendlichen dazu führt, dass die Betreuungspersonen ihren Auftrag nicht mehr ausführen können und die Gruppenmitglieder davon in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Blockade kann z.B. durch eine schwerwiegende persönliche Krise, eine sich anbahnende Suchtmittelproblematik, grobe Regelverletzungen oder den andauernden Widerstand des Jugendlichen verursacht werden. Speziell auf die Krise zugeschnittene Bemühungen sind ohne Wirkung geblieben.
Die Rückkehr ist nicht in Frage gestellt wenn die Überforderung des Gruppensystems von den Verantwortlichen als temporär eingestuft wird und positive Erwartungen hinsichtlich der Rückkehr des Jugendlichen bestehen.
Das Time Out dient nicht um zu bestrafen, ein Exempel zu statuieren, einen Ausschluss oder eine Umplatzierung einzuleiten.
Als oberstes Ziel steht die Wiedereingliederung in die Klasse nach Abschluss des Time Out. Ein Time Out soll nicht zum schleichenden Ausschluss der Jugendlichen führen. Wegweisungen welche auf diese Weise zu Stande kommen wirken sich negativ auf die Entwicklung der Jugendlichen aus. Sie können zudem die emotionale Belastung und/oder negative Erwartungen des involvierten Bezugspersonenkreises den Jugendlichen gegenüber verstärken.
Der Ausschluss ist in der Regel temporär und kann unter anderem folgende Ziele beinhalten:
Die TRINAMO AG übernimmt einen Betreuungsauftrag von der Schule, dieser wird bei Bedarf schriftlich festgehalten (Zielformulierungen). Die TRINAMO AG wird über die bestehende Problematik vorgängig informiert. Von der Gruppenleitung der Werkstätten wird für die Time Out Zeit ein Journal geführt. Im Journal werden spezielle Vorkommnisse, Überprüfung Ziele, Besprechungen usw. festgehalten. Die Schüler werden in der Arbeitsgruppe durch die Gruppenleiter der entsprechenden Abteilung betreut. Der Schüler erhält einen Wochenplan der Schule. Dieser beinhaltet Arbeitstage und Zeiten, für die Aufarbeitung des Schulstoffes, Termine beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin. Die Fallführung liegt bei der zuweisenden Schulbehörde, sie legt auch die Ansprechperson für die betriebliche Betreuungsperson fest. Nach Beendigung der Time-out Platzierung erfolgt eine Auswertung durch die Betreuungsperson. Der Schulsozialarbeiter und/ oder der Schulleiter sowie die betreffenden Lehrpersonen und die Eltern sollen anwesend sein.
Vor der Time Out Platzierung wird in jedem Fall gemeinsam mit dem Jugendlichen der mögliche Arbeitsplatz besprochen und festgehalten. Die TRINAMO AG kann gleichzeitig pro Abteilung/ Werkstatt max. 2 Time Out Platzierungen anbieten. Die TRINAMO AG verfügt über verschiedene Arbeitsplätze, welche für eine Time Out Platzierung in Frage kommen:
Die TRINAMO AG stellt 2 Varianten für eine Time Out Platzierung zur Verfügung:
5 Tage Arbeit, Montag bis Freitag, 8 Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche inklusive Arbeitsanleitung / Begleitung agogisch, pädagogisch, Förderungsziele vereinbaren und überprüfen, Gespräche führen, admin. Aufgaben, Zeit für Termine in der Schule und Schularbeiten
pro Tag: Fr. 90.-
pro Woche: Fr. 450.-
für 6 Wochen: Fr. 2'700.-
5 Tage Arbeit, Montag bis Freitag, 8 Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche (Arbeitsanleitung / Begleitung agogisch, pädagogisch)
pro Tag: Fr. 50.-
pro Woche: Fr. 250.-
für 6 Wochen: Fr. 1'500.-